DIE
AGB (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

1. Offerte und Offert-Grundlagen

1.1 Die Offerte ist während 7 Tagen vom Tage des Angebots an gültig. Bei Auftragserteilung nach Ablauf dieser Frist, bedarf es seitens Ladenbau Schmidt AG einer neuen Preis- und Konditionenbestätigung.

1.2 Alle Angebote, Skizzen, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe und Materialmuster bleiben Eigentum von Ladenbau Schmidt AG und dürfen anderen Bewerbern nicht zur Kenntnis gebracht werden (Copyright). Die Übertretung dieser Bedingung macht Schadenersatz pflichtig. Falls der Auftrag nicht – oder einem Mitbewerber – erteilt wird, sind die erwähnten Unterlagen Ladenbau Schmidt AG unaufgefordert zurückzugeben.
1.3 Das Copyright bleibt auch für nachfolgende Objekte des Bestellers wirksam, sofern diese von Ladenbau Schmidt AG entwickelte Planungs- und Gestaltungselemente enthalten.

2. Preise

2.1 Die offerierten Preise basieren auf den definierten Stückzahlen pro Position. Kleinere Stückzahlen können einen Mehrpreis zur Folge haben
2.2 Die Preise verstehen sich rein netto ab Lager Ladenbau Schmidt AG, exkl. Transport- und Montagekosten.
2.3 In den Preisen n i c h t inbegriffen sind Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeit; zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, die bei der Offert-Stellung nicht vorhergesehen werden konnten. Diese sind bei Erkennen seitens Auftraggeber der Ladenbau Schmidt AG sofort mitzuteilen. Ebenfalls nicht inbegriffen sind allfällige Mehrkosten für Reisezeit sowie zusätzliche Reise- und Logiskosten bei bauseits veranlassten nicht vorhergesehenen Unterbrechungen der Arbeiten.

3. Lohn- und Materialpreisänderungen während der Arbeits-Ausführung

3.1 Bei Vertragsabschluss anerkannte Materialpreise sind zu ändern, wenn die Materialpreise nach Vertragsabschluss, jedoch vor dem Zeitpunkt des Materialeinkaufs, um mehr als 5% steigen oder fallen. Ausnahme: der Besteller hat bereits eine Anzahlung für die Materialbeschaffung (à conto) geleistet.
3.2 Alle Lohn- und Materialpreis-Änderungen mit Auswirkung auf die Lieferungen werden, sobald sie Ladenbau Schmidt AG bekannt sind, dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

4. Messvorschriften und Arbeitsbedingungen

4.1 Für die Ausführung der Arbeiten sowie das Ausmessen gelten die SIA-Normen Nr. 126 und 131.
4.2 Der Zustand der Bauten muss bei Montagebeginn ein ungehindertes, zweckentsprechendes Arbeiten für die Ladenbau Schmidt und deren Partner ermöglichen. Wartezeiten werden entsprechend an den Besteller verrechnet.
4.3 Der Besteller stellt kostenlos Beleuchtung, Energieanschluss für Licht- und Kraftstrom, Liftbenützung sowie – wenn nötig – einen abschließbaren Raum für die Lagerung der Materialien und Werkzeuge zur Verfügung.

5. Regiearbeiten

5.1 Regiearbeiten werden mit den Stundensätzen der Ladenbau Schmidt AG verrechnet, ggf. mit Zuschlägen. Fahrtkosten und Kilometerkosten werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
5.2 Die Benutzung von Spezialwerkzeugen ist im Regie-Stundenansatz nicht inbegriffen.

6. Liefertermin

6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Ausführungstermine setzt rechtzeitige Bekanntgabe aller dem Auftraggeber bekannten technischen Daten voraus. Die Einhaltung von Fristen aller bauseitig involvierten Lieferanten des Auftraggebers ist zwingend. Führen von Ladenbau Schmidt AG nicht verschuldete Verzögerungen zu Montageunterbrechungen, so können zusätzliche Umtriebe geltend gemacht werden.
6.2 Bei Terminverschiebungen infolge Bauverzögerungen hat der Auftraggeber innerhalb der Baustelle einen geeigneten Raum zur Einlagerung der bestellten Waren zur Verfügung zu stellen. Sorgt der Auftraggeber nicht für eine geeignete Einstellmöglichkeit auf der Baustelle, bleibt die Ware bei Ladenbau Schmidt AG oder deren Partner auf Lager. Kosten für interne und externe Aufwendungen (z.B. Lagerkosten, Transporte usw.) werden ggf. nach Aufwand verrechnet.
6.3 Unvorhergesehene Verzögerungen infolge höherer Gewalt (wie z.B. Streik, Krieg, Feuersbrunst, Transportstörungen, Diebstahl, Pandemie) bleiben vorbehalten.
6.4 Eine begründete und unverschuldete Überschreitung der Lieferzeit gibt dem Besteller kein Recht, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen
6.5 Wenn der Besteller Änderungen am Arbeitsprogramm veranlasst oder zusätzliche Arbeiten zu leisten sind, sind die Liefertermine neu festzusetzen. Kurzfristige Terminänderungen haben Kostenfolgen zu Lasten des Bestellers.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Sofern die SIA Norm 118, Art. 23 und 24 nicht Bestandteil des Werkvertrages sind, gelten die folgenden Zahlungsziele:
35% der Auftragssummebei Auftragserteilung
30%der Auftragssumme10 Tage vor Montagebeginn
30% der Auftragssummebei Montageende
Restbetrag30 Tage nach Fertigstellung der Arbeit
Abweichende Zahlungsfristen sind situativ möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Form und müssen Bestandteil der definitiven Auftragsbestätigung sein.
7.2 Für nicht vertragsgemäß geleistete Zahlungen kann Ladenbau Schmidt AG einen Verzugszins von 5% auf die zur Zahlung fällige Summe verrechnen.
7.3 Das Geltend machen von Mängeln enthebt nicht von den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
7.4 Veränderungen in den Verhältnissen des Auftraggebers, wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall, die Einleitung von Betreibungen usw. berechtigen die Ladenbau Schmidt AG zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Leistungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben werden sofort zur Zahlung fällig.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Alle von Ladenbau Schmidt AG ausgeführten Arbeiten sowie das gelieferte Material sind nach Lieferung bzw. Fertigstellung vom Bauherrn oder einem bevollmächtigten Stellvertreter zu kontrollieren und abzunehmen. Die Genehmigung schließt eine spätere Rüge für Mängel aus, welche bei der Abnahme im Zuge einer ordnungsgemäßen Prüfung hätte erkennbar sein müssen.
8.2 Allfällige Mängelrügen müssen Ladenbau Schmidt AG bis spätestens eine Woche nach Empfang der Lieferung oder beendeter Montage schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine Mängelrüge, gilt das Werk ohne anderslautenden und ausdrücklichen Vorbehalt des Bestellers als genehmigt.
8.3 Nach der Abnahme trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung oder den Untergang des Werkes.
8.4 Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar sein konnten, müssen sofort nach ihrer Feststellung der Ladenbau Schmidt AG schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Siehe auch Art. Nr. 8.1 und 8.2.
8.5 Ansprüche des Bestellers wegen Mängel des Werkes verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach der Abnahme. Für Zulieferteile (Geräte, Apparate etc.) gelten die Werkgarantien der betreffenden Zulieferer.

8.6 Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, die im Zeitpunkt der Ablieferung vor-handen waren. Ladenbau Schmidt AG behebt allfällige Mängel kostenlos (Nach-besserungsrecht). Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.

8.7 Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Ladenbau Schmidt AG weder für indirekte Schäden noch für Folgeschäden. Für die durch Bau- bzw. Lokalfeuchtigkeit oder übermässige Trockenheit (z.B. Deckenheizung) entstehenden Schäden übernimmt Ladenbau Schmidt AG keine Haftung. Das Gleiche gilt, wenn die gelieferte Ware durch unsachgemässe oder falsche Behandlung seitens des Bestellers Schaden erleidet. Im Übrigen haftet die Ladenbau Schmidt AG nicht für die durch Ereignisse höherer Gewalt bedingte Nicht- oder Schlechterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Unter „höherer Gewalt“ sind Ereignisse zu verstehen, welche die Ladenbau Schmidt AG trotz Anwendung der gebotenen und zumutbaren Sorgfalt nicht verhindern kann.

9. Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers und Verrechnungsverzicht des Bestellers

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ladenbau Schmidt AG.
9.2 Bei Montage bleiben die angelieferten und noch nicht montierten Materialien bis zur Erfüllung des Werkvertrages Eigentum der Ladenbau Schmidt AG.
9.3 Ladenbau Schmidt AG kann bis zur vollständigen Bezahlung Eigentumsvorbehalt vom Betreibungsamt, am Geschäfts- oder Wohnsitz des Auftraggebers, im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen lassen. Damit ist der Eigentumsvorbehalt auch gegen Dritte wirksam.

9.4 Die Verrechnung des Bestellers mit Gegenforderungen wird in allen Fällen wegbedungen.

10. Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

10.1 Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Bedingungen des Auftraggebers, die mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ladenbau Schmidt AG in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn sie die Ladenbau Schmidt AG schriftlich anerkannt hat.

10.2 Die Ladenbau Schmidt AG ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Ladenbau Schmidt AG und den Auftraggebern unterstehen dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).

11.2 Der ausschliessliche Gerichtsstand befindet sich am Geschäftssitz der Ladenbau Schmidt AG.